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[FIRMA_TITLE] Gründung eines Unternehmens in Mexiko
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Gründung eines Unternehmens in Mexiko

 

Wenn Sie erwägen, ein Unternehmen in Mexiko zu gründen, müssen Sie bestimmte Schritte und Anforderungen beachten. Um mit der Gründung eines mexikanischen Unternehmens fortzufahren, sind die folgenden Informationen und Dokumente erforderlich:

 

Prüfen Sie den beigefügten Satzungsentwurf: Nehmen Sie sich etwas Zeit, um den Ihnen zur Verfügung gestellten Satzungsentwurf sorgfältig zu prüfen. In dieser Satzung werden die interne Struktur und die Regeln Ihres Unternehmens dargelegt.

 

Entscheiden Sie sich für Aktionäre: Sie müssen entscheiden, welche zwei Unternehmen oder Personen die Aktionäre der mexikanischen Gesellschaft sein werden. Es ist wichtig, dass Sie diese Entscheidung sorgfältig abwägen, da die Aktionäre bestimmte Rechte und Pflichten in der Gesellschaft haben.

 

Erteilen Sie spezielle Vollmachten: Für jeden Gesellschafter müssen Sie spezielle Vollmachten für die Gründung der mexikanischen Gesellschaft ausfüllen. Diese Vollmachten bevollmächtigen Einzelpersonen oder Unternehmen, während des Gründungsprozesses im Namen der Aktionäre zu handeln.

 

Legen Sie die Verteilung der Aktien fest: Legen Sie fest, in welchem Verhältnis die Aktien unter den Aktionären aufgeteilt werden sollen. Die häufigste Aufteilung ist 99%-1%, es kann aber auch jedes andere von den Gesellschaftern vereinbarte Verhältnis sein.

 

Erteilung von Vollmachten in Mexiko: Legen Sie fest, wem Sie in Mexiko Vollmachten erteilen wollen. Dazu können Steuerberater für Buchhaltung, Sozialversicherung und Steuerangelegenheiten sowie lokale Angestellte für die Abwicklung von Geschäfts- und Bankangelegenheiten gehören.

Legen Sie die erforderlichen Dokumente vor: Vergewissern Sie sich, dass die folgenden Dokumente notariell beglaubigt, apostilliert und ins Spanische übersetzt sind (die Übersetzung kann nach der Apostille erfolgen, wenn sie nicht auf Spanisch ist):

 

I. Natürliche Personen:

 

Offizieller Ausweis (z. B. Reisepass)

 

Mexikanisches Visum (wenn die Person ein in Mexiko lebender Ausländer ist)

 

Geburtsurkunde für alle Gesellschafter

 

Dokument der örtlichen Steuerbehörde zur Feststellung der Steuer-ID

 

Rechnung eines Versorgungsunternehmens mit aktueller Adresse (wenn der amtliche Ausweis keine Adresse enthält)

 

 

II. Unternehmen:

 

Gründungsurkunde und Statuten

 

Vollmacht der Person, die das Unternehmen vertritt

 

Auszug aus dem Handelsregister

 

Rechnung eines Versorgungsunternehmens mit aktueller Adresse (wenn der amtliche Ausweis keine Adresse enthält)

 

Dokument der örtlichen Steuerbehörde zur Feststellung der Steuer-ID

 

Person, die das Unternehmen vertritt: die gleichen Dokumente wie für Privatpersonen

 

Schauen wir uns nun die gängigsten Unternehmensformen in Mexiko an, die von ausländischen Investoren bevorzugt werden:

 

Seit diesem Jahr müssen die Aktionäre eine lange Liste von Unternehmens- und Personaldokumenten (siehe Anhang) vorlegen, um sich und die Endbegünstigten zu identifizieren, einschließlich der persönlichen Daten der Geschäftsführer und ihrer Ehegatten sowie der Aktionäre/Gesellschafter. Dazu gehören die Unternehmens- und Personaldaten der Unternehmen und der Vorstandsmitglieder (einschließlich ihrer Ehegatten) der ausländischen Unternehmen, die Aktionäre des mexikanischen Unternehmens sein werden, sowie deren Eigentümer und der Eigentümer des Eigentümers (Holdinggesellschaft), bis die Spitze erreicht ist. Handelt es sich bei dem endgültigen Eigentümer (Endbegünstigten) um ein Unternehmen, das sich in öffentlichem Besitz befindet oder von vielen Aktionären gehalten wird, müssen so viele Informationen wie möglich vorgelegt werden. Alle ausländischen Dokumente, die nicht in spanischer Sprache abgefasst sind, müssen notariell beglaubigt, apostilliert und dann in Mexiko von einem örtlichen beglaubigten Übersetzer übersetzt werden.

 

Alle Informationen und Dokumente werden vom Notar geprüft und entweder akzeptiert, abgelehnt oder es werden zusätzliche Informationen angefordert.

 

Beispiel:

 

(a) MexCo hat zwei Aktionäre: Co. A und Co. B.

 

- Wir/ Sie benötigen alle Informationen über diese beiden Unternehmen, einschließlich ihrer Direktoren und deren Ehegatten.

 

(b) Co. A und Co. B haben ihrerseits "Eigentümer/Aktionäre", nennen wir sie Co. A Eigentümer und Co. B Eigentümer.

 

- Wir benötigen alle Informationen über diese beiden Unternehmen, einschließlich ihrer Geschäftsführer und Ehegatten.

 

(c) Die Eigentümer von Co. A und Co. B haben ihrerseits "Eigentümer/Aktionäre", nennen wir sie Co. Holding 1 und Co. Holding 2.

- Wir brauchen alle Informationen über diese beiden Unternehmen, einschließlich ihrer Geschäftsführer und Ehepartner.

 

Und so weiter...

 

 

In Mexiko gebräuchliche Gesellschaftsformen

 

Die von Investoren am häufigsten gewählte Gesellschaftsform ist die "Sociedad Anónima de Capital Variable" (S.A. de C.V.) oder Variable Capital Stock Corporation. Eine weitere häufig bevorzugte Form ist die "Sociedad de Responsabilidad Limitada" (S. de R.L. oder S. de R.L. de C.V.) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited-Liability Company). Für Joint Ventures wird häufig die "Sociedad Anónima Promotora de Inversión" (S.A.P.I.) gewählt, da sie hinsichtlich der Gesellschafterrechte flexibel ist.

 

S.A. de C.V.

 

Die S.A. de C.V. ist eine Aktiengesellschaft, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Sie erfordert mindestens zwei Aktionäre und hat kein Mindestkapital. Die Struktur und die Regeln der Gesellschaft werden in den Statuten und der Satzung festgelegt, und die Aktionäre haften beschränkt.

 

S. de R.L. de C.V.

 

Die S. de R.L. de C.V. hingegen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die die Flexibilität bietet, die mexikanische Gesellschaft als Kapitalgesellschaft oder als steuerlich transparente Gesellschaft zu behandeln, wie es in den Vereinigten Staaten üblich ist (check-the-box).

 

Beide Gesellschaftsformen haben ihre Vorteile und Erwägungen, so dass es wichtig ist, zu prüfen, welche Ihren geschäftlichen Anforderungen am besten entspricht.

 

Darüber hinaus gibt es wichtige Verpflichtungen, die bei der Gründung eines Unternehmens in Mexiko zu beachten sind, darunter die Eintragung in das Nationale Register für ausländische Investitionen, die Beschaffung einer Bundessteueridentifikationsnummer (R.F.C.), die Anmeldung bei der mexikanischen Sozialversicherungsanstalt und die Beantragung der erforderlichen Lizenzen.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gründung eines Unternehmens in Mexiko eine sorgfältige Abwägung der Gesellschaftsform, der Aktionärsstruktur und der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen erfordert. Um einen reibungslosen und erfolgreichen Gründungsprozess zu gewährleisten, wird dringend empfohlen, sich an einen im mexikanischen Gesellschaftsrecht erfahrenen Juristen zu wenden.

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Quelle: Gründung eines Unternehmens in Mexiko • (Stand: 28.04.2024 09:48)
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