taxavo
taxavo
Medellin 184 - of. 111, Col. Roma Norte
06700 Ciudad de México • México
 info@taxavo.mx  +49 (0)1575 888 0464 Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00-16:00
deutschenglish
[FIRMA_TITLE] Mexikanische Richterin erklärt gesetzliche Obergrenze für Gewinnbeteiligung für verfassungswidrig
taxavo - Ihr Ansprechpartner im mexikanischen Tagesgeschäft. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

taxavo ist unsere Antwort auf die komplexen Anforderungen und Entwicklungen des mexikanischen Marktes.
Profitieren Sie von Mexiko als attraktivem Unternehmensstandort.
Mit unseren Spezialkenntnissen in Buchhaltung, Steuern und Recht begleiten wir Sie kompetent und umfassend.

Gewinnbeteiligungszahlungen für Arbeitnehmer könnten neu angepasst werden, nachdem die Bergbaugewerkschaft eine einstweilige Verfügung erwirkt hat

15. August 2023

 

Letzte Woche hat die Richterin Rosaura Rivera Salcedo des Achten Bezirks für Arbeitsangelegenheiten in Mexiko-Stadt eine wichtige Entscheidung im Fall der Sektion 120 der Ciénega in Santiago Papasquiaro Durango, einer Abteilung der Nationalen Metallurgischen Bergbaugewerkschaft "Frente", getroffen. Der Gewerkschaft wurde eine einstweilige Verfügung gegen die auferlegte Begrenzung der Gewinnbeteiligung im Bergbausektor gewährt. Dieses Urteil könnte zu einer neuen Anpassung der Gewinnbeteiligung führen und die mögliche Verfassungswidrigkeit der in diesem Sektor durchgesetzten Obergrenze unterstreichen.

 

Auch wenn es sich derzeit nur um ein einzelnes Urteil handelt, stellt es einen wichtigen Präzedenzfall dar, der darauf hindeutet, dass die Änderungen des Bundesarbeitsgesetzes im Jahr 2021 möglicherweise verfassungswidrig sind. Der Minister für Arbeit und Soziales (STPS) hatte die Begrenzung der Gewinnbeteiligung als Teil einer Verhandlung aufgenommen, um Bedenken gegen das Outsourcing-Verbot auszuräumen. Das Gerichtsurteil unterstreicht jedoch, dass weder Gesetzgeber noch Senatoren über der Verfassung stehen sollten. Für eine Verfassungsreform ist die Zustimmung von zwei Dritteln des Kongresses und der Mehrheit der Landeskongresse erforderlich, und es hat den Anschein, dass die Arbeitsreformen von einer Mehrheit im Kongress in einer Weise gebilligt wurden, die mit den Rechten der Arbeitnehmer nicht vereinbar ist.

Anfang August 2023 erließ die Richterin Rosaura Rivera Salcedo eine einstweilige Verfügung gegen die Sektion 120 der Abteilung Cienega in Santiago Papasquiaro Durango, die der Nationalen Bergbau- und Hüttengewerkschaft "Frente" angehört. Die einstweilige Verfügung richtete sich gegen die dem Gewerkschaftskongress und dem Verfassungspräsidenten der Vereinigten Mexikanischen Staaten zugeschriebenen Handlungen im Zusammenhang mit der Diskussion, der Genehmigung, dem Erlass und der Verabschiedung des Dekrets zur Reform von Artikel 127, Abschnitt VIII des Bundesarbeitsgesetzes.

 

Dieses Urteil ebnet möglicherweise den Weg für die Abschaffung des Abschnitts, der eine Obergrenze für die Gewinnbeteiligung vorsieht. Wenn diese Obergrenze aufgehoben wird, kann die Zahlung von 10 % des Gewinns wieder eingeführt werden, was sich auf die Rentabilität der Unternehmen auswirken könnte. Auch wenn es sich derzeit um ein Einzelurteil handelt, besteht die Gefahr, dass es sich im Laufe der Zeit zu einer Rechtsprechung entwickelt, die den gesamten Sektor betrifft. Es ist von entscheidender Bedeutung, Abschnitt VII von Artikel 127 beizubehalten, da er die Beschäftigungsmöglichkeiten sichert. Andernfalls könnten die Unternehmen alternative Wege finden, um unbegrenzte Gewinnbeteiligungen zu kompensieren, z. B. durch die Einführung von Maßnahmen zur Gewinnkontrolle oder die Kürzung außergesetzlicher Leistungen wie Boni.

 

Dieses Urteil hat die Aufmerksamkeit auf das heikle Gleichgewicht zwischen den Rechten der Arbeitnehmer und den Interessen der Arbeitgeber sowie auf die möglichen Auswirkungen auf die Rentabilität des Bergbausektors gelenkt. Es wird von entscheidender Bedeutung sein, die weiteren Entwicklungen in diesem Fall genau zu verfolgen und die potenziellen Auswirkungen sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Unternehmen der Bergbauindustrie zu bewerten.

 

Wir werden über die weitere Entwicklung dieser Angelegenheit auf dem Laufenden bleiben.

Taxavo - Startseite Business in Mexico
made easy
© 2024 taxavo
All rights reserved.
Diese Seite verwendet Cookies um seinen Besuchern das beste Erlebnis zu ermöglichen. Außerdem werden teilweise Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung .
Bitte Sprache wählen  

Cookie-Einstellungen

Bestimmen Sie welche Cookies gespeichert werden dürfen. Sie können diese Einstellungen jederzeit in der Fußzeile über die Option Cookie-Einstellungen anpassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Erforderliche Cookies   Interne Besucherstatistiken   Externe Inhalte

© 2024 - taxavo - Alle Rechte vorbehalten.
Medellin 184 - of. 111, Col. Roma Norte • 06700 Ciudad de México • México • E-Mail: info@taxavo.mx • Tel: +49 (0)1575 888 0464
Quelle: Mexikanische Richterin erklärt gesetzliche Obergrenze für Gewinnbeteiligung für verfassungswidrig • (Stand: 27.04.2024 23:34)
https://www.taxavo.mx/de/NEWS-&-INFO/Mexikanische-Richterin-erklaert-gesetzliche-Obergrenze-fuer-Gewinnbeteiligung-fuer-verfassungswidrig.html