Gewinnbeteiligungszahlungen für Arbeitnehmer könnten neu angepasst werden, nachdem die Bergbaugewerkschaft eine einstweilige Verfügung erwirkt hat
15. August 2023
Letzte Woche hat die Richterin Rosaura Rivera Salcedo des Achten Bezirks für Arbeitsangelegenheiten in Mexiko-Stadt eine wichtige Entscheidung im Fall der Sektion 120 der Ciénega in Santiago Papasquiaro Durango, einer Abteilung der Nationalen Metallurgischen Bergbaugewerkschaft "Frente", getroffen. Der Gewerkschaft wurde eine einstweilige Verfügung gegen die auferlegte Begrenzung der Gewinnbeteiligung im Bergbausektor gewährt. Dieses Urteil könnte zu einer neuen Anpassung der Gewinnbeteiligung führen und die mögliche Verfassungswidrigkeit der in diesem Sektor durchgesetzten Obergrenze unterstreichen.
Auch wenn es sich derzeit nur um ein einzelnes Urteil handelt, stellt es einen wichtigen Präzedenzfall dar, der darauf hindeutet, dass die Änderungen des Bundesarbeitsgesetzes im Jahr 2021 möglicherweise verfassungswidrig sind. Der Minister für Arbeit und Soziales (STPS) hatte die Begrenzung der Gewinnbeteiligung als Teil einer Verhandlung aufgenommen, um Bedenken gegen das Outsourcing-Verbot auszuräumen. Das Gerichtsurteil unterstreicht jedoch, dass weder Gesetzgeber noch Senatoren über der Verfassung stehen sollten. Für eine Verfassungsreform ist die Zustimmung von zwei Dritteln des Kongresses und der Mehrheit der Landeskongresse erforderlich, und es hat den Anschein, dass die Arbeitsreformen von einer Mehrheit im Kongress in einer Weise gebilligt wurden, die mit den Rechten der Arbeitnehmer nicht vereinbar ist.
Anfang August 2023 erließ die Richterin Rosaura Rivera Salcedo eine einstweilige Verfügung gegen die Sektion 120 der Abteilung Cienega in Santiago Papasquiaro Durango, die der Nationalen Bergbau- und Hüttengewerkschaft "Frente" angehört. Die einstweilige Verfügung richtete sich gegen die dem Gewerkschaftskongress und dem Verfassungspräsidenten der Vereinigten Mexikanischen Staaten zugeschriebenen Handlungen im Zusammenhang mit der Diskussion, der Genehmigung, dem Erlass und der Verabschiedung des Dekrets zur Reform von Artikel 127, Abschnitt VIII des Bundesarbeitsgesetzes.
Dieses Urteil ebnet möglicherweise den Weg für die Abschaffung des Abschnitts, der eine Obergrenze für die Gewinnbeteiligung vorsieht. Wenn diese Obergrenze aufgehoben wird, kann die Zahlung von 10 % des Gewinns wieder eingeführt werden, was sich auf die Rentabilität der Unternehmen auswirken könnte. Auch wenn es sich derzeit um ein Einzelurteil handelt, besteht die Gefahr, dass es sich im Laufe der Zeit zu einer Rechtsprechung entwickelt, die den gesamten Sektor betrifft. Es ist von entscheidender Bedeutung, Abschnitt VII von Artikel 127 beizubehalten, da er die Beschäftigungsmöglichkeiten sichert. Andernfalls könnten die Unternehmen alternative Wege finden, um unbegrenzte Gewinnbeteiligungen zu kompensieren, z. B. durch die Einführung von Maßnahmen zur Gewinnkontrolle oder die Kürzung außergesetzlicher Leistungen wie Boni.
Dieses Urteil hat die Aufmerksamkeit auf das heikle Gleichgewicht zwischen den Rechten der Arbeitnehmer und den Interessen der Arbeitgeber sowie auf die möglichen Auswirkungen auf die Rentabilität des Bergbausektors gelenkt. Es wird von entscheidender Bedeutung sein, die weiteren Entwicklungen in diesem Fall genau zu verfolgen und die potenziellen Auswirkungen sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Unternehmen der Bergbauindustrie zu bewerten.
Wir werden über die weitere Entwicklung dieser Angelegenheit auf dem Laufenden bleiben.